Der albanische öffentlich-rechtliche Sender RTSH hat den Zeitraum für Festivali i Këngës 65 bestätigt: Das Festival läuft an vier Abenden vom 17. bis zum 20. Dezember 2026. Das Finale ist für Sonntag, den 20. Dezember, um 21 Uhr Ortszeit vorgesehen. Die Ankündigung vom 13. Oktober schafft Klarheit über den Zeitplan des traditionsreichen Musikwettbewerbs.
Das Wichtigste
- Das Festival findet vom 17. bis 20. Dezember statt.
- RTSH hat 28 Acts ausgewählt.
- Die Regeln verlangen originale albanische Songs ohne KI.
Die Termine wurden nach Abschluss der Bewerbungs- und Auswahlphase veröffentlicht. RTSH hat bereits 28 Interpreten bestimmt, darunter bekannte Künstler, neue Talente und Musiker aus der albanischen Diaspora. Die Teilnehmer waren bereits Anfang Oktober bekanntgegeben worden; neu ist vor allem der bestätigte Ablauf über vier Tage.
Zur Besetzung gehören unter anderem Ardit Çuni, Kejsi Tola, Orgesa Zaimi, Djemtë e Detit, Vanesa Sono sowie Auron Deva und DJ Sardi. Diese Namen sind Teil der 28-köpfigen Auswahl und keine Rangliste. Die Präsentation der Wettbewerbslieder ist noch nicht abgeschlossen.
RTSH erklärt, dass die Einsendungen anhand künstlerischer und technischer Kriterien geprüft wurden. Die Stücke müssen neu und bislang unveröffentlicht sein, dürfen höchstens vier Minuten dauern und müssen vollständig albanische Liedtexte haben. Die Regeln untersagen ausdrücklich den Einsatz künstlicher Intelligenz in jeder Phase des Songwritings.
Festivali i Këngës besitzt über die Eurovision-Auswahl hinaus eine lange kulturelle Bedeutung in Albanien. In vergangenen Jahren diente es regelmäßig der Auswahl des albanischen Eurovision-Beitrags. Aus der Bekanntgabe der Daten allein ergibt sich jedoch noch nicht die genaue Struktur jedes Abends oder aller Wettbewerbsentscheidungen.
Für Fans stehen damit die Daten 17. bis 20. Dezember und der Finalabend am 20. Dezember fest. RTSH will weitere Einzelheiten zum Programm bekanntgeben. Bis dahin bilden der offizielle Zeitplan, die 28 ausgewählten Acts und die Originalitätsregeln die bestätigte Grundlage.
